AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

AGB:

I. Geltungsbereich


1. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Media Performance GmbH gelten. Diese Bedingungen gelten für unsere Verkäufe und Lieferungen. Für andere Geschäftsbeziehungen, wie insbesondere Service- und Wartungsleistungen, Ersatzteilverkäufe und anderes gelten andere Geschäftsbedingungen, in denen allerdings auf diese Bedingungen Bezug genommen werden kann.


2. Durch die Erteilung von Aufträgen sowie die Entgegennahme von Waren erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Media Performance GmbH an. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Das gilt auch im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs des Kunden oder wenn die Media Performance GmbH auf übersandte Allgemeine Bedingungen des Kunden schweigt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge des Kunden, die nach dem ersten zu diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag erteilt werden; sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind.


II. Zustandekommen des Vertrages


1. Alle Angebote der Media Performance GmbH erfolgen freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn die Media Performance GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Rechnungsstellung oder Lieferung durch die Media Performance GmbH gelten stets als Auftragsbestätigung.


2. Angebote spezieller Art, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der Media Performance GmbH und dürfen weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an die Media Performance GmbH zurückzugeben, ohne dass der Kunde Kopien davon anfertigt.


3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


4. Werden Gegenstände nach Weisung des Kunden angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass mit der Herstellung kein Verstoß gegen Patent- oder Musterschutzrechte etc. von Dritten erfolgt.


5. Mündliche oder telefonische Absprachen, die von nicht vertretungsberechtigten Personen getroffen werden, sind erst wirksam, wenn sie von vertretungsberechtigten Personen schriftlich bestätigt werden.


III. Liefertermine


1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Media Performance GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Media Performance GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Die Lieferzeit beträgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ca. 4-6 Wochen (nach technisch und kaufmännisch geklärter Auftragserteilung) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der z. Zt. gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19%.


2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Insbesondere können termingerechte Ausführung und Installation unserer Einrichtungen und technischen Komponenten nur durchgeführt werden, wenn die Räume in besenreinem Zustand sind. Die Einhaltung von zugesagten Terminen setzt grundsätzlich die Erfüllung der baulich zu erbringenden Leistungen voraus. Umstände auf der Baustelle, die zu Terminverzögerungen führen und nicht von uns verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fehlzeiten und -fahrten werden zu den genannten Sätzen verrechnet.


3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.


4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Media Performance GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Media Performance GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der Media Performance GmbH steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die Media Performance GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Media Performance GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Media Performance GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung etc.) berechtigen die Media Performance GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.


8. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist-setzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 7 die Lieferzeit oder wird die Media Performance GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Media Performance GmbH jedoch nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden von der Media Performance GmbH erstattet.


IV. Preise, Zahlung


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten grundsätzlich die Listenpreise der Media Performance GmbH am Tage der Lieferung oder Leistung als vereinbart. Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk. Aufwendungen für Fracht, Verpackung, Versicherung etc. sowie Installation werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Kunden von diesem zu tragen.


3. Lieferungen und Leistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang zusätzlich erforderlich oder von Ihnen gewünscht werden, berechnen wir nach Aufwand zu dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise.


4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung der Media Performance GmbH. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Media Performance GmbH berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so behält sich die Media Performance GmbH vor, diesen Schaden geltend zu machen.


5. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, gelten bei Projektgeschäften folgende Zahlungs-bedingungen als vereinbart: 30 % bei Auftragserteilung, 60 % bei Lieferbeginn, 10 % nach erfolgter Abnahme.


6. Bestehen berechtigte Zweifel an der Solvenz des Kunden, so braucht die Media Performance GmbH nur gegen Vorkasse zu erfüllen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorkasse nicht fristgerecht nach, kann die Media Performance GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schaden-ersatz fordern. Soweit die Media Performance GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftrags-wertes zu leisten. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale.


V. Versand, Gefahrtragung


1. Der Versand der bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager der Media Performance GmbH bzw. Lager des Vorlieferanten der Media Performance GmbH. Wird der Versand ohne Verschulden der Media Performance GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt bis zum Eingang bei der Media Performance GmbH beim Kunden, sofern der Grund der Rücksendung nicht ein Verschulden der Media Performance GmbH ist.


2. Die Wahl der Versandart steht der Media Performance GmbH frei, sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Kunden vorliegt. Die Media Performance GmbH haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit.


3. Die Media Performance GmbH kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Kunden schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Kunden.


4. Bei einer Mehrzahl von Liefergegenständen ist die Media Performance GmbH zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt.


5. Der Kunde ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.


Vl. Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln


1. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, setzen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Media Performance GmbH. Eine Pflichtverletzung der Media Performance GmbH steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.  Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der Media Performance GmbH die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und frei Haus. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die Media Performance GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro erheben oder aufwandsspezifisch abrechnen.


3. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.


4. Bei Verwendung bereits vorhandener, fremder oder anderweitig bezogener Geräte und Servicekomponenten, entfällt die systemfunktionsbezogene Gewährleistung.


5. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Media Performance GmbH oder die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.


6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Media Performance GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Media Performance GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der Media Performance GmbH steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.


7. Hat die Media Performance GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht.


8. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


9. Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung, sofern der Media Performance GmbH kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.


10. Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.


VII. Eigentumsvorbehalt


1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos Eigentum der Media Performance GmbH. Ware, die Media Performance GmbH zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.


2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu benutzen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Media Performance GmbH unverzüglich zu informieren. Erfüllt der Kunde diese Vertragspflichten nicht, ist die Media Performance GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht zum Besitz.


3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Media Performance GmbH vorgenommen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Media Performance GmbH erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Media Performance GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt die Media Performance GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Bruttorechnungswert der anderen verarbeiteten oder untrennbar vermischt oder verbundenen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung oder Verbindung. Werden Waren der Media Performance GmbH mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilige Miteigentum an die Media Performance GmbH überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Die Media Performance GmbH nimmt diese Übereignung schon jetzt an. Auch die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.


4. Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe des Faktura- Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer in vollem Umfang an die Media Performance GmbH sicherungshalber ab. Die Media Performance GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekanntzugeben.


5. Die Media Performance GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu lagern und auf eigene Kosten zu versichern und tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche der Versicherung oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an die Media Performance GmbH ab. Die Media Performance GmbH nimmt die Abtretung schon jetzt an. Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Software, erhält der Kunde bei vollständigem Ausgleich der Forderungen der Media Performance GmbH umgehend einen zweiten Lizenzschlüssel. Dieser muss vor Ablauf von 30 Tagen installiert werden, da die Software mit Ablauf dieser 30 Tage ohne Installation des zweiten Lizenzschlüssels stillgelegt ist.


7. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vorgenannten Klauseln (VIII.1. bis 6.) ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als stillschweigend vereinbart gilt.


8. Soweit es sich bei dem Kunden weder um einen Unternehmer i.S.d. HGB noch um eine juristische Person des öffentlichen Rechts noch um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln sollte, wird lediglich ein einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung der Forderung aus dem jeweiligen Kaufvertrag zugunsten der Media Performance GmbH vereinbart. VIII.3 gilt im Falle der Be- oder Verarbeitung, der Vermischung und der Verbindung entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der Media Performance GmbH sowie für die Zahlung des Kunden ist der Sitz der Media Performance GmbH.


2. Für diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen
zwischen der Media Performance GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.


3. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Media Performance GmbH.


4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich. Auf die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.


5. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unzulässig ist, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unzulässige Bestimmung insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen.

 

Januar 2021


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